Einführungstext

Der vorliegende Finanzplan basiert auf dem Budget 2023. Die Steuerfusssenkung von 145 % auf 142 % ist in allen Finanzplanjahren eingerechnet. Obwohl die Steuerfusssenkung in den Planjahren berücksichtigt wurde, haben sich die Ergebnisse gegenüber dem letzten Finanzplan nicht verschlechtert, sondern sogar verbessert. Aufgrund der Unsicherheiten der Wirtschaftslage ist die Prognoseunsicherheit relativ hoch. Trotzdem rechnen wir mit einer Erholung der Wirtschaft und einer weiterhin tiefen Arbeitslosigkeit.

Für die Finanzplanjahre wird mit einem Wachstum der Wohnbevölkerung sowie einer Zunahme der Steuerkraft gerechnet. Mit der steigenden Steuerkraft reduziert bzw. fällt der Kantonsbeitrag aus dem Finanzausgleich der Schule in den Folgejahren weg. Bei den Gesundheits- und Sozialkosten ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. Die Kostenentwicklung im Gesundheits- und Sozialbereich, wie auch die steigenden Kosten für den öffentlichen Verkehr belasten den kommunalen Finanzhaushalt zunehmend.

Das Volumen der Investitionsrechnung der Gemeinde Sirnach sieht in den kommenden Jahren einen Rückgang der Investitionstätigkeit vor. In den Planjahren 2024 – 2027 sind keine Kosten für einen Neubau Dreifachturnhalle berücksichtigt da keine verlässlichen Zahlen eingestellt werden können. Der Nettoumfang aller Investitionen für die Periode 2024 bis 2027 beträgt 12.6 Mio. Franken davon entfallen auf Spezialfinanzierungen 2.6 Mio. Franken.
Der Finanzplan zeigt auf, dass bei einem gleichbleibenden Steuerfuss von 142 % der jährliche Aufwandüberschuss stetig steigt. Um diesen Betrag reduziert sich jährlich der Bilanzüberschuss.

Im vorliegenden Finanzplan wird von folgenden Annahmen ausgegangen:

Annahmen für den Finanzplan

Bevölkerungsentwicklung
Per 31.12.2021 betrug die Sirnacher Wohnbevölkerung 7‘923 Einwohner. In den Finanzplanjahren 2024 – 2025 wird mit einem durchschnittlichen Wachstum von +1.1 %, im 2026 – 2027 mit +1.0 % gerechnet.

Steuerprognose
Über die Planjahre wird mit einem unveränderten Steuerfuss von 142 Prozenten gerechnet. Bei den Einkommens- und Vermögenssteuern rechnen wir mit den Planungsgrundlagen des Kantons Thurgau mit 3 %.

Teuerung
Die Teuerung ist im Jahr 2024 mit +0.6 % berücksichtigt, ab 2025 mit +0.5 %. Beim Realzuwachs Sachaufwand wird in den Planjahren 2024 – 2027 mit einer Zunahme von +1.5 % gerechnet.

Zinsen
Die Zinsbelastung erfährt eine Steigerung welche in den Finanzplanjahren eingestellt wurde.

Personalkosten
Der Personalaufwand wird im Planjahr 2024 mit 2.8 %, im 2025 mit + 1.7 % und in den Folgejahren mit einer Zunahme von +1.4 % berechnet.

Abschreibungen
Die Abschreibungen werden nach HRM2 linear nach Nutzungsdauer berechnet.

Allgemeines
Der Finanzplan ist ein wichtiges Führungsinstrument des Gemeinderates. Der Plan wird jährlich nachgeführt. Gemäss § 11 der Verordnung des Regierungsrates über das Rechnungswesen der Gemeinden vom 23. April 2013 ist der Finanzplan den Stimmberechtigten zur Kenntnis zu bringen. Er enthält:

  • Die Rahmenbedingungen
  • Einen Überblick über Aufwand und Ertrag der Erfolgsrechnung
  • Eine Übersicht über die Investitionen
  • Den voraussichtlichen Finanzbedarf
  • Eine Übersicht über die Entwicklung des Vermögens und der Schulden
  • Die Entwicklung der Finanzkennzahlen bezüglich Verschuldung, Eigenkapital und Selbstfinanzierung