5. Kommentar zum Budget 2023

Erfolgsrechnung

Der budgetierte Aufwandüberschuss von CHF 849’050.00 beinhaltet eine Steuerfusssenkung um 3 % auf einen Steuerfuss von 142 % (Vorjahr 145 %). Angesichts der sehr guten Rechnungsabschlüsse der letzten Jahre sowie des hohen Eigenkapitals, erachtet der Gemeinderat diesen Schritt als tragbar, den Aufwandüberschuss dem Bilanzüberschuss zu belasten. Die Aufwandseite wird mit steigenden Kosten bei Strom und Erdgas, Teuerung bei Verbrauchsmaterialien sowie der Sanierungsbeitrag für die Pensionskasse Thurgau belastet.

Der Personalaufwand in Höhe von CHF 15’897’550.00 steigt gegenüber dem Vorjahr um CHF 891’550.00. Die Erhöhung bei den Lehrpersonen liegt bei CHF 561’200.00, bei der Verwaltung bei CHF 330’350.00. Neu sind die Pensen der Mitarbeiterinnen der Sirnacher Randzeitenbetreuung SiRabe sowie Kosten für den Sanierungsbeitrag für die Pensionskasse Thurgau enthalten.

Der Sachaufwand steigt gegenüber dem Budget 2022 um CHF 773’050.00. Die Kostensteigerung ist zurückzuführen auf Mehrkosten Strom und Erdgas, Anschaffung Software Immobilien Portfoliomanagement / Bewirtschaftung, Sanierungsmassnahmen und Kleinunterhalt der Liegenschaften sowie Mehrkosten Betriebs und Verbrauchsmaterial.

Die Nettoschuld pro Einwohner liegt im Budget 2023 bei CHF -179 Nettovermögen.

Das Ergebnis der Erfolgsrechnung präsentiert sich wie folgt:

ERFOLGSRECHNUNG Budget 2023 Budget 2022 Rechnung 2021
Betrieblicher Aufwand (ohne interne Verrechnung) -34’709’100 -32‘700‘150 -31’781’567
Betrieblicher Ertrag 32’897’700 30‘836‘850 32’730’595
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit -1‘810’400 -1‘863‘300 949’028
Finanzaufwand -163’650 -168‘900 -129’740
Finanzertrag 1‘125’000 1‘107‘100 1‘243’496
Ergebnis aus Finanzierung 961’350 938‘200 1’113’756
Ausserordentlicher Aufwand -2‘000‘000
Ausserordentlicher Ertrag 330
Ausserordentliches Ergebnis -1‘999’670
Aufwandüberschuss (-) / Ertragsüberschuss (+) -849’050 -925‘100 63’113
0CHF
Nettoschuld je Einwohner

Betrieblicher Aufwand

1 Personalaufwand

2 Sachaufwand

3 Abschreibungen Verwaltungsvermögen

4 Einlagen in Fond

Das Verwaltungsvermögen wird nach HRM 2 linear nach Nutzungsdauer abgeschrieben. Das bedeutet, dass die Investitionen gleichmässig über die gesamte Nutzungsdauer, die je nach Anlagegut unterschiedlich ist, abgeschrieben werden. Der Anlagenbestand per 31.12.2017, vor Umstellung auf HRM2, wird über 10 Jahre linear abgeschrieben. Ausgenommen davon ist die Liegenschaft „Feuerwehrdepot und Werkhof“, welche linear über die Restnutzungsdauer von 29 Jahren abgeschrieben wird. Im Jahr 2023 sind insgesamt Abschreibungen in Höhe von CHF 1’144’050.00 budgetiert.

Im Budget 2023 steigt der Beitrag an den Kanton für die Pflegefinanzierung (stationäre Pflege) um 1.38 % auf CHF 109.90 pro Einwohner an (Vorjahr CHF 108.40 pro Einwohner). Der Gemeindeanteil an die ausgerichtete individuelle Prämienverbilligung beträgt voraussichtlich 19.81 % (Vorjahr provisorisch 18.76 %). Die wirtschaftliche Entwicklung ist aktuell unsicher. Mit einer Zunahme der Kosten ist auch in Zukunft zu rechnen.

Bei der gesetzlichen wirtschaftlichen Sozialhilfe sind die Nettounterstützungen mit CHF 790‘000.00 (Vorjahr CHF 688‘000.00) budgetiert.

Der Kantonsbeitrag an die Schule berechnet sich anhand der Steuerkraft (100 %) und den Schülerzahlen des Jahres 2023. Gemäss den budgetierten Steuereinnahmen resultiert aktuell weder ein Finanz- noch ein Lastenausgleich für das Jahr 2023. Im 2023 werden wiederum CHF 200‘000.00 in den Erneuerungsfonds für Baufolgekosten Schule eingelegt.

Die Gemeinde Sirnach rechnet auch im kommenden Jahr mit einem Bevölkerungszuwachs. Dieser beeinflusst den Steuerertrag positiv. Zudem darf mit einer gewissen Teuerung bei den Löhnen gerechnet werden. Aufgrund der Rechnungsjahre 2018 – 2021 wurde der laufende Steuerertrag optimistisch prognostiziert und eine Steuersenkung um 3 % bereits berücksichtigt.

Der Gemeinderat hat die Aktivierungsgrenze für Investitionen auf CHF 100‘000.00 festgelegt. Die Investitionsrechnung 2023 sieht eine Nettoinvestition von CHF 3‘438‘500.00 vor. Davon sind CHF 725‘000.00 Investitionen aus der Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung (CHF 690‘000.00) und Abfallwirtschaft (CHF 35‘000.00).

Der Selbstfinanzierungsgrad, welcher aufzeigt, zu wie vielen Prozenten die Investitionen mit eigenen Mitteln finanziert werden können, beträgt im 2023 gerade noch 16 %. Anzustreben ist eine Selbstfinanzierung von 100 %. Im 5-Jahresdurchschnitt 2018 bis 2022 beläuft er sich auf 102 %. Details dazu werden im Finanzplan aufgezeigt.

Weitere Einzelheiten und Erklärungen zu den Budget-Positionen können Sie der Rubrik «Bemerkungen und Abweichungen» zum Budget 2023 entnehmen.