6. Totalrevision Feuerschutzrelement

Ausgangslage

Gemäss Art. 11 der Gemeindeordnung beschliessen die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung über Erlass, Änderung und Aufhebung von Reglementen mit allgemeinverbindlichem Inhalt. Dies gilt auch für das vorliegende Feuerschutzreglement, welches an der Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 2022 vorgelegt wird. Der Gemeinderat beabsichtigt, das totalrevidierte Feuerschutzreglement auf 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen.

Per 1. Januar 2021 wurde das neue Feuerschutzgesetz des Kantons Thurgau in Kraft gesetzt. Durch die gesetzliche Anpassung sind die Gemeinden angehalten, ihr Feuerschutzreglement an die neuen Begebenheiten anzupassen. Da alle Gemeinden von dieser Anpassung betroffen sind, hat der Verband für Thurgauer Gemeinden (VTG) zur Vereinheitlichung im Kanton ein Musterreglement ausgearbeitet. Die Gemeinde Sirnach orientiert sich an diesem Musterreglement, woraus sich nebst den inhaltlichen, viele redaktionelle Anpassungen ergeben. Unter anderem aus diesem Grund erfolgt eine Totalrevision.

Im Zusammenhang mit der Revision des Feuerschutzreglements hat der Gemeinderat die Frage nach der Notwendigkeit der heute bestehenden Sicherheitskommission (SiKo, früher Feuerschutzkommission) gestellt und ist zum Schluss gekommen, diese aufzulösen und die verschiedenen Aufgaben unter den im Reglement festgehaltenen Organen zu verteilen. Daraus ergeben sich einige Anpassungen im Feuerschutzreglement.

Der vorliegende Entwurf des totalrevidierten Feuerschutzreglements ist durch das Departement für Justiz und Sicherheit des Kantons Thurgau vorgeprüft worden. Die wenigen Hinweise aus dieser Vorprüfung sind in der vorliegenden Fassung berücksichtigt worden.

Für das überarbeitete Feuerschutzreglement wurde ein Vernehmlassungsverfahren vom 31. Mai bis 31. Juli 2022 durchgeführt. Ebenfalls wurde es den politischen Parteien der Gemeinde Sirnach zur Vernehmlassung zugestellt. Während der Vernehmlassungsfrist sind zwei Eingaben eingegangen, die der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 7. September 2022 geprüft und beantwortet hat.
Das neue Feuerschutzreglement tritt nach Annahme durch die Stimmberechtigten und nach Genehmigung durch das Departement für Justiz und Sicherheit des Kantons Thurgau auf 1. Januar 2023 in Kraft und löst das Feuerschutzreglement vom 29. November 1998 ab.

Wichtigste Änderungen

Anpassung an neues Feuerschutzgesetz des Kantons Thurgau

Das bisherige Feuerschutzgesetzt des Kantons Thurgau stammt aus dem Jahr 2013. Über diese lange Zeit hat es im Bereich des Feuerschutzes gewisse Weiterentwicklungen und Neuerungen gegeben, welche nun im Gesetz verankert und in die Reglemente der Gemeinden übertragen werden sollen.

Die wichtigste Änderung ist die Aufhebung des Kaminfegermonopols im Kanton Thurgau. Das Kaminfegerwesen wurde liberalisiert. Personen, welche Eigentum besitzen, sind selbst für die Wartung und Kontrolle ihrer Feuerungsanlagen verantwortlich und können den Auftrag dafür frei vergeben. Die kantonale Gebäudeversicherung Thurgau (GVTG) veröffentlicht auf ihrer Website (www.gvtg.ch) in der Rubrik Prävention eine periodisch aktualisierte Liste der im Kanton Thurgau zur Berufsausübung zugelassenen Kaminfegerinnen und Kaminfeger.

Anpassung des Feuerschutzreglements Gemeinde Sirnach

Neuen Aufgabenverteilung (ohne SiKo)
Die SiKo besteht schon sehr lange und hat über die Jahre viele Themen behandelt und wichtige Projekte unterstützt. Die SiKo hat heute kaum mehr Themen zu behandeln und die Zusammensetzung, welche sich über die Jahre immer wieder verändert hat, ist teilweise nicht optimal für die zu erledigenden Aufgaben. Viele Themen könnten auf direkteren Wegen behandelt werden. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass Stand heute zu wenige Aufgaben im Bereich Sicherheit vorhanden sind, welche eine ständige Kommission bedürfen. Es wurden verschiedene Möglichkeiten für eine neue/andere Organisation geprüft. Jedoch würde auch eine andere Zusammensetzung nicht den gewünschten Mehrwert bringen. Bei der neu vorgesehenen Aufgabenverteilung gehen das Fachwissen und die Kontrolle keineswegs verloren. Die Aufsicht wird auf die strategische Ebene, dem Gemeinderat übertragen. Der Bereich Feuerwehr wird weiterhin eng begleitet. Der ressortverantwortliche Gemeinderat nimmt jeweils an den Stabsrapporten der Feuerwehr sowie an den Sitzungen der Zivilschutzorganisation Hinterthurgau teil. Für grössere Vorhaben sollen fachspezifische Projektgruppen gebildet werden. Durch diese neue Verteilung könnten die Aufgaben effizienter, das heisst zeitnaher und ressourcensparender, erledigt werden.

Die Mitglieder der heutigen SiKo haben beschlossen, sich weiterhin zu einem jährlichen Austausch zum Thema Sicherheit zu treffen. Es ist wichtig, dass die Mitglieder aus den verschiedenen Bereichen (Feuerwehr, Zivilschutz, EW Sirnach AG, Werkhof, Clienia Littenheid) weiterhin in Kontakt bleiben und im Ernstfall gut miteinander agieren können. Dafür ist aber keine ständige Kommission mit vorgegeben Aufgaben notwendig. Entstehen aus diesen Austausch-Treffen Anregungen und Ideen, welche weiterverfolgt werden sollten bzw. strategische Entscheide bedürfen, kann der ressortverantwortliche Gemeinderat diese jederzeit in den Gemeinderat bringen, auch ohne vorherigen Kommissionsbeschluss.

Detailliertere Regelung der Aufgabenbereiche der Feuerwehr
Viele Artikel wurden aktualisiert und präzisiert. Darunter auch die Beschreibung der einzelnen Funktionen in der Feuerwehr, wie Feuerwehrkommandant, Kommando, Kader, Materialwart und Fourier. Die neu festgehaltenen Vorgaben werden bereits heute entsprechend ausgeführt, weshalb sich in der Praxis keine Änderungen ergeben.

Neue Gründe für Befreiungen von der Feuerwehrpflicht
Der Gemeinderat Sirnach hat beschlossen, die Bedingungen für Befreiungen von der Feuerwehrpflicht individuell festzulegen. Grundsätzlich sind alle Personen ab dem vollendeten 20. bis zum 50. Altersjahr feuerwehrpflichtig. Die Pflicht wird entweder durch aktiven Feuerwehrdienst oder die Entrichtung von Ersatzabgaben erfüllt. Gewisse Personengruppen haben die Möglichkeit, sich mit schriftlichem Gesuch von dieser Pflicht befreien zu lassen. Bisher waren dies in Sirnach Personen mit bestimmten öffentlichen Funktionen und Personen mit ausgewiesener Invalidität. Diese vagen Befreiungsgründe haben teilweise zu Diskussionen und Unklarheiten geführt. Das soll mit klareren Definitionen in Zukunft vermieden werden. Das Musterreglement gibt vor, folgende Personen zu befreien: Mitglieder des Gemeinderates, invalide Personen ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent, Personen, die in einer benachbarten Feuerwehr Dienst leisten und Personen, die in einer Betriebsfeuerwehr vor Ort Dienst leisten. Im Sinne der Gleichberechtigung wird die Befreiung für Mitglieder aus dem Gemeinderat gestrichen. Auch andere Personen leisten einen wertvollen Dienst für die Allgemeinheit oder haben eventuell einen Beruf, welcher es verunmöglicht, Feuerwehrdienst zu leisten. Der Gemeinderat soll gleichbehandelt werden. Zudem wird der letzte Punkt angepasst, dass Personen befreit werden können, die in einer Betriebsfeuerwehr im ganzen Stützpunktgebiet Münchwilen Dienst leisten und nicht nur in Sirnach selbst.

Revidiertes Feuerschutzreglement

Antrag

Die Abstimmungsfrage lautet:

Wollen Sie dem totalrevidierten Feuerschutzreglement der Gemeinde Sirnach zustimmen?